Zusammenfassung der Themen
Der Begriff Mediation stammt aus dem lateinischen und bedeutet Vermittlung. Dabei können sehr viele Bereiche eingeschlossen werden. Im genaueren Sinne handelt es sich um die Vermittlung bei Konflikten, um diese beilegen zu können. Die Mediationen werden in der Regel von Dritten übernommen, die entsprechende Schulungen haben und als Außenstehender der Situation anzusehen sind.
Anordnung von Mediationen

Schlichter bei Mediationen
Die Aufgabe des Leitens und Begleitens der Mediationen können von sehr unterschiedlichen Stellen und Personengruppen übernommen werden. Dazu gehören unter anderem Anwälte, die oftmals versuchen eine außergerichtliche Einigung zu treffen. Bei Anordnungen der Schlichtungen durch einen Richter handelt es sich um geschulte Personen, die damit beauftragt werden. Bei sehr schwerwiegenden Situationen kann es ebenso vorkommen, dass Psychologen eingeschaltet werden. Bei Problemen, die im zivilen und familiären Bereich zu klären sind, kann das Gericht ebenso selbst durch eine teilweise beratende Funktion schlichtend wirken.
Auswirkungen für die Betroffenen
Die Betroffenen der Situationen sind in erster Linie die Streitenden selbst. Dies bedeutet nicht, dass beide an der Situation Schuld sind. Selbst, wenn nur einer der Betroffenen Unruhe bringt, kann es über eine längere Zeit zu schwerwiegenden Problemen führen. Mit der Unterstützung der Dritten schaffen es die Beteiligten oftmals Ruhe zu bewahren und die Situationen mit einer ausreichenden Ruhe von Aussen zu sehen. Dadurch ist es erst möglich, dass man sich in die Rolle und Position des anderen hinein versetzt und überlegt, was dieser alles mitmacht und erlebt. Der Ablauf des Alltags und weitere Details sind dabei ebenso ausschlaggebend.





