Zusammenfassung der Themen
Die Vermisstensuche ist oftmals nur ein Teil der Hellseher. Dennoch sind es wenige Wahrsager, die sich auch auf diesen Bereich spezialisiert haben. Da es sich dabei oftmals um dringliche Fälle handelt werden diese vielfach bevorzugt. Um die Suche in die Wege zu leiten ist ein möglichst aktuelles Bild notwendig. Gleichfalls ist es üblich, dass ein Telefonat zwischen der Hellseherin und der suchenden Person statt findet. Um mehr herauszufinden und eine Verbindung aufzubauen, ist telefonischer Kontakt vollkommen ausreichend. Die einzelnen Schritte es Ablaufes werden beim ersten Telefonat erklärt. Dies gibt Vertrauen und Sicherheit.
Gestellte Fragen
Damit die Hellseherin ihrer Arbei nachgehen kann, möchte sie im Vorfeld einige Informationen haben. Es handelt sich dabei immer wieder um die gleichen Informationen. So wird nach dem Geburtsdatum und dem Namen des Vermissten gefragt. Ebenfalls zu den erfragten Informationen gehört das Datum des Verschwindens. Mit den Informationen wird eine Sehung durchgeführt. Je nach Klarheit kann eine Sehung nicht ausreichend sein, dann wird nach Absprache eine weitere durchgeführt. Je nach Hellseher können dadurch fest Kosten entstehen oder eine Spende dafür gegeben werden.
Mitgeteile Informationen
Die Hellseherin zeichnet auf, was sie sieht. Andere hingegen fassen die Informationen der Bilder in Worte. In der Regel handelt es sich um den Ort, an dem sich die vermisste Person jetzt aufhaltet. Dies ist jedoch kein Ortsname, sondern eine Beschreibung, diese kann beispielsweise Besonderheiten beinhalten. Was bei dieser Sehung ebenso oft zu erkennen ist, ist die Himmelsrichtung vom Wohnort aus gesehen. Auch die Entfernung wird bei dieser Übertragung immer mal wieder mitgeteilt.
Informationen, die nicht mitgeteilt werden
Um keine Unruhe rein zu bringen, wird in keinem Falle Auskunft darüber gegeben, ob die Person lebt oder nicht. Da es sich um Hellsehen< handelt, besteht niemals eine 100 prozentige Sicherheit. Somit werden solche Informationen im Falle an die Polizei übergeben, jedoch nicht an die Angehörigen oder suchenden Personen. Sollte die Sehung Auskunft darüber geben, was mit der Person geschehen sein könnte, wird ebenfalls ausschließlich der Polizei mitgeteilt. Dies gilt für alle Details darüber, was den Zustand in jeglicher Hinsicht angeht.